Merkblatt für die Anmeldung
zur Mitgliedschaft im

Kilimanschanzo e.V.
Der Kletterberg mitten in Hamburg

Inhalt dieses Antrags:
  1. Infoblatt für neue Mitglieder
  2. Anmeldeformular
  3. Nutzungsordnung
  4. Datenschutzerklärung
  5. Gebührenordnung
Was ihr tun müsst:
  1. Alles durchlesen
  2. Anmeldeformular, Nutzungsordnung und Datenschutzerklärung am PC ausfüllen und ausdrucken - dazu den roten "Antrag absenden"-Knopf auf der dritten Seite anklicken. Hinweis: Euer ausgefüllter Antrag wird per Email automatisch an unser Büro geschickt, um die Aufnahme Eurer Daten in unsere Vereinsverwaltung zu erleichtern, beachtet bitte auch unsere Datenschutzerklärung!
  3. Ein Passfoto (unbedingt) für die Erstellung der Kilicard (unser Mitgliedsausweises) zusammen mit unterschriebenem Anmeldeformular, Nutzungsordnung und der Datenschutzerklärung an folgende Adresse schicken:

    Kilimanschanzo e.V.
    Schanzenstraße 69
    20357 Hamburg
    Telefon 2548 5429
    Telefax 2548 5430
     
  4. Das Passfoto kann auch vorteilhafterweise digital an info@kilimanschanzo.de geschickt werden.
Was passiert weiter?
  1. Wir buchen den Mitgliedsbeitrag von Eurem Konto ab.
  2. Du gehst Sonntags zwischen 15:00 und 17:30 am Kili zum Sonntagsklettern und nach einer kurzen Einweisung und Überprüfung Deiner Sicherungskenntnisse (mit ggf. kleiner Nachschulung!) wird der überprüfende Anleiter auf der Nutzungsordnung abzeichnen, dass Du befähigt bist, am Kili zu Klettern.
  3. Die Kilicard darf während der Bürozeiten abgeholt werden oder wird Dir - je nach Wunsch - per Post zugeschickt.
  4. Die Zahlenkombination der Kletterwand wird Dir per Email mitgeteilt, damit Du Dir die Wand auf- und nach dem Klettern wieder abschliessen kannst.
  5. Klettern, was die Arme geben!

 

Information zum Klettern im
Kilimanschanzo e.V.
Der Kletterberg mitten in Hamburg

Stand: September 2008

Früher gab es hier lediglich einen großen, grauen Hoch-Bunker. Mitten im Park und mitten im Hamburger Schanzenviertel. Er störte nicht, aber wenn er eines Morgens plötzlich verschwunden wäre, hätte ihn wohl auch niemand so richtig vermisst. Aber ein 20 Meter hoher Betonklotz musste doch noch zu anderen Zwecken nutzbar sein und so wurde eine neue Idee geboren: der Ausbau zu einem Kletterberg für den Stadtteil - der Kilimanschanzo.

Das Klettern soll allen AnwohnerInnen nach einer ausreichenden Schulung zur möglich und der Kilimanschanzo soll mithelfen, den Park zu beleben. Profitieren sollen aber in erster Linie die Kinder und Jugendlichen des Stadtteils! Ins Leben gerufen wurde das Projekt namentlich vom Gemeindejugendwerk Norddeutschland (GJW) und dem JesusCenter e.V.; Geld kam von der Stadt Hamburg dazu, gebaut wurde größtenteils in ehrenamtlicher Arbeit. Im Sommer 2002 war dann endlich die Eröffnung unseres Kilimanschanzo. Ende 2003 wurde der Kilimanschanzo e.V. gegründet.

Aus dieser Geschichte heraus verstehen wir es als unsere Aufgabe, jedem der interessiert ist das Klettern näherzubringen. Dies tun wir insbesondere sonntags Nachmittags beim "Klettern für Alle". Die Betreuung dieser Veranstaltung sollte eine Aufgabe aller Kletternden am Kilimanschanzo sein, denn dafür wurde der Kili gebaut. Mit unseren Aktivitäten machen wir auch Werbung und bekommen gelegentlich Spendengelder - gut für alle, denn so können alle billiger klettern. Genau deshalb gibt es die KiliCard für Helfende auch billiger, wir brauchen Mithelfer und das soll sich lohnen. Insbesondere sonntags sind alle helfenden Hände willkommen, aber auch die Baugruppe freut sich über Unterstützung. Wir machen keine Vorschriften, wie oft Ihr helfen müsst - auch zwei oder drei Sonntage sind toll - denn Mithilfe sollte eine Ehrensache sein. Davon lebt das Projekt!

Mit der KiliCard bekommt Ihr immer die aktuelle Nummer der Türschlösser. Diese verhindern den unberechtigten Zugang zur Wand. Jeder an der Wand sollte seine KiliCard offen tragen. Ihr könnt einen Freund/in mitbringen, diese zahlen den Beitrag für Tagesgäste (5,- inkl. Material in 2008). Das Geld kommt in den Tresor hinter der linken Tür. Teilweise sind Gruppen an der Wand, bei denen nur der Anleiter eine KiliCard hat. Sonstige Personen ohne KiliCard dürfen am Kili nicht klettern. Bitte verweist diese an unser Büro, damit sie eine KiliCard erwerben. Dies ist insbesondere auch versicherungstechnisch wichtig.

Wer Türen oder Terrassenzugang öffnet, übernimmt die Rolle des "Torwarts". Er sollte möglichst ein wenig den Überblick an der Wand behalten und auch auf die Sicherheit achten. Bitte achtet darauf, dass die Leute sicher klettern!
Wenn er geht, müssen Türen oder Terrassenzugang geschlossen, oder die Rolle weitergegeben werden. Denkt daran, dass nur jemand mit KiliCard die Rolle übernehmen kann. Bitte verstellt die Türschlösser wieder, wenn Ihr die Türen geöffnet habt. Die Kinder sind leider schnell darauf gekommen, woher sie die Nummer bekommen....

Seid bitte nett zu den Nachbarn, gelegentlich beschweren sie sich zu Recht über uns. Zu lautes Rufen kann störend sein und auch das Klappern der Karabiner und Expressen kann unangenehm sein. Bitte seid hier rücksichtsvoll, soweit es geht. Seid bitte auch nett zu den Sprayern, wir alle nutzen den Bunker gemeinsam.

Fragen? Wenn Ihr Fragen oder Anregungen habt, wenn Ihr mithelfen wollt und nicht wisst wie, dann wendet Euch an unser Büro: info@kilimanschanzo.de

Frohes Klettern!

 

Mitgliederantrag
Kilimanschanzo e.V.
Der Kletterberg mitten in Hamburg
Vorname:
Name:
Strasse / HNR:
PLZ:
Ort:
Geburtstag:
Geschlecht: Männlich     Weiblich
Email-Adresse:
Mobil:
Telefon:
Beruf:
(falls wir mal ´nen Klempner brauchen)
Kinder zwischen 3 und 18 Jahren von Mitgliedern werden kostenlos Mitglied und erhalten eine eigene KiliCard!
Kind 1: Geburtstag:
Kind 2: Geburtstag:
Kind 3: Geburtstag:
Ich arbeite im Projekt aktiv mit: Ja     Nein
Einwilligung zum Einzug von Vereinsbeiträgen im Lastschriftverfahren
Zwecks Vereinfachung des Zahlungsverkehrs willige ich ein, die fälligen Mitgliedsbeiträge vom unten angegebenen Konto einzuziehen.
Vollmachtgeber:
Kontoinhaber:
Kontonummer:
Bankleitzahl:
Name der Bank:
Notizen/
Anmerkungen:
Ich erkenne mit meiner Unterschrift die Vereinssatzung des Kilimanschanzo e.V. sowie die Nutzungsordnung der Kletterwand an. Der fällige Vereinsbeitrag richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung. Nutzungsordnung und Gebührenordnung werden mit diesem Formular zusammen ausgehändigt, die Vereinssatzung ist hier oder im Büro einsehbar. Die Kündigungsfrist beträgt satzungsgemäß einen Monat zum Jahresende, die Mitgliedschaft verlängert sich ansonsten automatisch um ein Jahr.
Antrag absenden
 
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Unterschrift Vollmachtgeber Ort Datum
 
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Unterschrift Kontoinhaber
(wenn ungleich Vollmachtgeber)
Ort Datum

 

Nutzungsordnung für die Kletteranlage des
Kilimanschanzo e.V.
Der Kletterberg mitten in Hamburg

1. Berechtigung
1.1. Nur Befugte dürfen die Kletteranlage beklettern.
1.2. Befugt sind:
       -Personen, die in Besitz einer gültigen KiliCard sind und diese auch vorweisen können
       -Personen, die in einer Gruppe zum Klettern angemeldet sind.
       -Gäste von KiliCard Inhabern (allerdings nur ein Gast pro Kilicardinhaber!) in deren Beisein und Verantwortung
1.3. Nicht befugt sind:
       -Kinder unter 18 Jahren, es sei denn im Beisein eines Erziehungsberechtigten oder mit dessen Einwilligung.

2. Die Nutzung der Anlage
2.1. Die Wand darf von 22.00 bis 7.30 Uhr nicht beklettert werden.
2.2. Mit der Öffnung der Kili-Türen übernimmt man automatisch die Funktion des "Torwarts"! Auf der Terrasse
      übernimmt man nach Öffnung des Terrassenzugangs die Funktion als "zweiter Torwart". Diese Rolle muss der
      jeweilige Torwart bei Verlassen der Wand einem anderen Kili-Mitglied übertragen oder die Türen bzw.
      der Terrassenzugang müssen verschlossen werden.
2.3. Bei Gewitter, Schnee- und Eisglätte darf die Wand nicht beklettert werden.
2.4. Die Anlage ist pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Nehmt Euren Müll wieder mit!
2.5. Jegliche Veränderung der Kletterwand ist verboten.
2.6. Beim seilfreien Klettern darf die Höhe des ersten Sims nicht übergriffen werden. Höheres Klettern darf nur mit       Seilsicherung erfolgen. Die dafür vorgesehenen Umlenkungen und Einrichtungen sind zu benutzen.
2.7. Das Klettern über die Umlenkung hinaus, sowie die Besteigung des Daches sind verboten.
2.8. Es ist untersagt, mehr als eine Person über eine Umlenkung zu sichern! Nur ein Seil pro Umlenker und Toprope-
      Klettern nur an den durch 2 Ketten gesichterten speziellen Umlenkungen sind erlaubt!
2.9. Klettern nur in Seilschaft.
2.10. Beim Vorstieg müssen alle Haken geklinkt werden.
2.11. Alle entfernten Reepschnüre müssen auch wieder eingezogen werden!
2.12. Die Methoden zum Einbinden sind: nachgesteckter Achter, Doppelter Bulin mit Sicherungsschlag oder zwei
        gegenläufige Schraubkarabiner in Kombination mit einem nachgestecktem Achtknoten.
2.13. Beim Klettern wird das Tragen eines Helmes empfohlen.
2.14. Bitte denkt an die Nachbarn. Sehr lautes Rufen und viele klappernde Karabiner am Gurt sind für unsere
        Nachbarn nicht besonders angenehm.
2.15. Der Konsum von Drogen, Alkohol usw. sowie das Benutzen der Anlage unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
        ist verboten - das Kiesbett ist eine Rauchfreie Zone!

3. Haftung
3.1. Jeder klettert auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
3.2. Durch das Betreten der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und
      Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt.
3.3. Auf persönliches Eigentum ist zu achten. Für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände wird keine
      Haftung übernommen.
3.4. Schadensersatzansprüche gegen den Träger und dessen Beauftragte sind ausgeschlossen, gleich aus welchem
      Rechtsgrund sie geltend gemacht werden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
      Trägers oder dessen Beauftragten.
3.5. Mitglieder sind im Rahmen der Sportversicherung versichert, die der Hamburger Sportbund für seine Mitglieder
      abgeschlossen hat.
3.6. Nichtmitglieder, die als Gäste von Mitgliedern "schnupperklettern" oder an Schnupperveranstaltungen wie dem
      Sonntagsklettern teilnehmen, sind im Rahmen einer Zusatzversicherung versichert.
3.7. Für Institutionen und Personen, denen die Kletteranlage für die Durchführung selbstorganisierter
      Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird, haftet der Kilimanschanzo e.V. nicht.


4. Hausrecht
4.1. DieTorwarte" üben das Hausrecht aus. Ihren Weisungen im Rahmen der Nutzungsordnung sind Folge zu leisten.
4.2. Bei Verstoß kann ein Wandverbot ausgesprochen werden.
4.3. Den Torwarten ist auf Verlangen die KiliCard vorzuzeigen.

5. Inkrafttreten
5.1. Die Nutzungsordnung tritt ab dem 01.09.2004 in Kraft und ersetzt die bisher geltenden Nutzungsordnungen.
 
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Unterschrift u. Stempel bei Institutionen
(bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte)
Ort Datum Anleiterzeichen
bei Eingangsprüfung

 

Datenschutzerklärung im
Rahmen der Vereinssatzung des

Kilimanschanzo e.V.
Der Kletterberg mitten in Hamburg



1. Interne Datenspeicherung
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seinen Namen, Adresse, Alter, Telefonnummer, Mailadresse und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen des Vereins gespeichert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personen-bezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

2. Hamburger Sportbund
Als Mitglied des Hamburger Sportbundes ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Alter, Geschlecht und Vereinsmitgliedsnummer; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, Mailadresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.

3. Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse über besondere, der Förderung des Vereinszweckes nützliche Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung seines Namens widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personen-bezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

4. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Feierlichkeiten im Schaukasten, auf der Internetseite des Vereins und per Mailverteiler bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere interne Veröffentlichung. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Zur Organisation von Veranstaltungen kann der Verein Daten einzelner Mitglieder an andere weitergeben, damit diese sich zu weiteren Absprachen kontaktieren können. Die Weitergabe bleibt hier auf Name, Alter, Telefonnummer und Mailadresse beschränkt.

5. Kooperationen
Der Verein hat vor, Kooperationsabkommen mit Anbietern von Kletterausrüstung, etc zur Erlangung von Sonderkonditionen abzuschließen. Er übermittelt dazu falls notwendig eine vollständige Liste der Mitglieder an den Anbieter, die den Namen und die Mitgliedsnummer enthalten. Ein Mitglied kann dieser Übermittlung widersprechen; im Falle eines Widerspruches werden seine personenbezogenen Daten auf der zu übermittelnden Liste geschwärzt.


6. Austritt
Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitgliedes aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Die Kündigungsfrist ist in der Satzung des Vereins geregelt. Aktuell in 2011 gilt die Regelung: Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt auf Grund einer schriftlichen oder in Textform abgegebenen Erklärung unter Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum 30.11. des aktuellen Kalenderjahres.

Einwilligungserklärung:
Die vorstehenden Bestimmungen der Datenschutzerklärung im Rahmen der Vereinssatzung des Kilimanschanzo e.V. habe ich gelesen und willige in die dort vorgesehenen Datenverarbeitungsvorgänge ein.

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Unterschrift
(bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte)
Ort Datum

 

Mitgliederbeiträge in der Saison 2010
Kilimanschanzo e.V.
Der Kletterberg mitten in Hamburg

Stand April 2010
Vollmitglieder zahlen 80 € Jahresbeitrag
Erwachsene Neumitglieder zahlen 80 € Jahresbeitrag + Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr (nicht für Kinder) 20 € einmalig
Rabattierte Mitglieder zahlen 40 € Jahresbeitrag
Arbeitsgruppen-Aktivisten zahlen Keinen Jahresbeitrag
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von Mitgliedern kostenfrei
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 20 € Jahresbeitrag
Neumitglieder ab der Hälfte der Saison zahlen 40 € Jahresbeitrag + Aufnahmegebühr
Gäste zahlen (Nur in Begleitung mit einem Mitglied des Kilimanschanzo e.V.) 5 € pro Tag
Materialausleihen kostenfrei
   
© 2010 by Lars Riehn & Meik Ziemer-Popp